Marder
Der Steinmarder ist ein nachtaktives Wildtier, das sich zunehmend in Wohngebieten ansiedelt. Besonders Dachböden, Zwischendecken, Garagen und Carports bieten ihm geschützte und warme Rückzugsorte. Ein Marderbefall bleibt oft lange unentdeckt – typische Hinweise sind jedoch deutliche Polter- und Kratzgeräusche in den Nachtstunden, Kot- und Urinspuren, unangenehme Gerüche sowie beschädigte Dämmmaterialien.
Neben Verunreinigungen können Marder erhebliche Sachschäden verursachen. Dazu zählen zerstörte Dachisolierungen, beschädigte Dampfsperren oder zerbissene Kabel – sowohl im Gebäude als auch im Motorraum von Fahrzeugen. Durch Urinmarkierungen entstehen zudem starke Geruchsbelästigungen, die weitere Tiere anziehen können.
Da Marder dem Jagdrecht unterliegen und ganzjährig geschont sind (mit Ausnahmen je nach Bundesland), dürfen Maßnahmen ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Eine unsachgemäße Bekämpfung ist unzulässig.
Unsere Vorgehensweise umfasst:
- fachgerechte Inspektion des Objekts
- Identifikation von Zugangswegen
- tierschutzkonforme Vergrämungsmaßnahmen
- Abdichtung und Präventionsmaßnahmen
- Beratung zur nachhaltigen Sicherung des Gebäudes
Ziel ist nicht nur die kurzfristige Entfernung des Tieres, sondern eine dauerhafte und rechtssichere Lösung.

1. Schritt
Gründliche Objektinspektion & Befallsanalyse
Zu Beginn erfolgt eine umfassende Kontrolle des betroffenen Objekts:
- Begehung von Dachboden, Zwischendecken, Garagen oder Carports
- Sichtkontrolle auf Kot-, Urin- und Fraßspuren
- Analyse von Laufwegen und Bewegungsmustern
- Identifikation von Ein- und Ausstiegsöffnungen
- Prüfung auf mögliche Nester oder Jungtiere
Besonders während der Setzzeit ist eine sorgfältige Prüfung entscheidend, da eine Vergrämung mit Jungtieren unzulässig ist.
2. Schritt
Oft nutzen Marder bereits kleinste Öffnungen im Dachbereich oder beschädigte Lüftungselemente als Zugang. Daher prüfen wir:
- Dachanschlüsse und Traufbereiche
- Lüftungsöffnungen
- beschädigte Dachziegel
- Spalten an Fassaden und Übergängen
Eine nachhaltige Lösung ist nur möglich, wenn sämtliche Zugangsstellen ermittelt werden.
3. Schritt
Die Vergrämung erfolgt situationsabhängig und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Mögliche Maßnahmen:
- Einsatz zugelassener Vergrämungsmittel (Geruchs- und Geschmacksbarrieren)
- gezielte Störmaßnahmen zur Unterbrechung des Aufenthalts
- akustische oder lichtbasierte Abschrecksysteme
- temporäre Reizsetzung im Aufenthaltsbereich
Wichtig: Die Vergrämung muss konsequent durchgeführt werden, da Marder sehr revierbezogen und lernfähig sind.
4. + 5. Schritt
Marder markieren ihr Revier intensiv mit Urin. Diese Duftmarken wirken stark anziehend – auch für andere Tiere.
Deshalb erfolgt:
- Entfernung von Kot und Nistmaterial
- Neutralisation von Geruchsspuren
- bei Bedarf hygienische Reinigung belasteter Bereiche
- Beratung zu Dämmstoffaustausch bei starkem Schaden
Nach erfolgreicher Vergrämung ist die bauliche Sicherung der entscheidende Schritt zur Vermeidung eines erneuten Befalls.
Hierzu zählen:
- fachgerechtes Verschließen von Zugangspunkten
- Anbringen geeigneter Schutzgitter
- Absicherung von Lüftungsöffnungen
- Beratung zu präventiven Schutzmaßnahmen
- optional Schutzlösungen im Fahrzeugbereich
Nur die Kombination aus Vergrämung und baulicher Sicherung gewährleistet einen langfristigen Erfolg.
Steinmarder

- häufigste Marderart im Siedlungsbereich
- Körperlänge: ca. 40–50 cm (+ 20–30 cm Schwanz)
- Gewicht: ca. 1,2–2,5 kg
- weißer, oft gegabelter Kehlfleck
- Population in Deutschland stabil bis zunehmend
- stark an menschliche Siedlungen angepasst (Kulturfolger)
- typische Aufenthaltsorte: Dachböden, Zwischendecken, Garagen, Carports
- überwiegend nachtaktiv und territorial
- markiert Revier mit Urin (starke Geruchsbelastung)
- verursacht Schäden an Dämmung, Kabeln und Fahrzeugen
- hygienische Risiken durch Kot, Parasiten und Beutereste
- unterliegt dem Jagdrecht
Baummarder

- Körperlänge: ca. 40–55 cm
- Gewicht: ca. 1–2 kg
- gelblicher bis orangefarbener, runder Kehlfleck
- lebt überwiegend in Wäldern und Mischwäldern
- deutlich scheuer als der Steinmarder
- sehr guter Kletterer, nutzt Baumhöhlen als Unterschlupf
- Population in Deutschland stabil
- selten im Dachbereich von Wohnhäusern
- kaum relevant als Gebäudeschädling
- streng geschützt im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
Iltis

- Körperlänge: ca. 30–45 cm
- Gewicht: ca. 0,8–1,5 kg
- dunkles Fell mit heller Gesichtsmaske
- bevorzugt Gewässernähe, Feuchtgebiete, Feldränder
- dämmerungs- und nachtaktiv
- ernährt sich vorwiegend von Amphibien und Kleinsäugern
- Population regional rückläufig
- selten in Dachböden oder Wohngebäuden
- kann Geruchssekret bei Bedrohung absondern
- in vielen Bundesländern besonders geschützt
Hermelin

- Körperlänge: ca. 20–30 cm
- Gewicht: ca. 200–400 g
- im Winter weißes Fell mit schwarzer Schwanzspitze
- lebt in Feldfluren, Wiesen, Waldrändern
- sehr flink und kleiner als Steinmarder
- jagt vor allem Mäuse
- keine typische Art für Dachböden
- kaum relevant im Gebäudeschutz
- unterliegt dem Jagdrecht
Mauswiesel

- kleinste heimische Marderart
- Körperlänge: ca. 15–25 cm
- Gewicht: ca. 50–150 g
- sehr schlank, kurze Beine
- lebt in Wiesen, Feldern, Hecken
- jagt vor allem Kleinnager
- keine Relevanz als Gebäudeschädling
- streng geschützt
- keine hygienische Bedeutung im Siedlungsbereich
