Informationen Wespen + Hornissen

Bei den meisten nicht besonders geschützten Wespenarten kann bereits eine konkrete Gesundheitsgefährdung eine Bekämpfung oder fachgerechte Umsiedlung rechtfertigen. Eine solche Gefährdung liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Nistplatz in unmittelbarer Nähe von Allergikern, Kindern, Senioren oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen befindet.

Für besonders geschützte Arten wie Hornissen, Hummeln sowie bestimmte Wildbienenarten ist vor jeder Maßnahme eine behördliche Ausnahmegenehmigung (artenschutzrechtliche Befreiung) durch die zuständige Landschafts- oder Naturschutzbehörde erforderlich. Ohne diese Genehmigung sind Eingriffe an Nestern dieser Arten unzulässig und strafbar.
Aus diesem Grund führen unsere qualifizierten Schädlingsbekämpfer vor jeder Maßnahme eine 
fachliche Artbestimmung durch und prüfen sorgfältig die rechtlichen Voraussetzungen.

Wespen sind Bestandteil der heimischen Fauna und erfüllen wichtige ökologische Funktionen, unter anderem bei der Bestäubung sowie bei der Regulierung anderer Insektenpopulationen. Daher ist eine Bekämpfung nicht in jedem Fall zulässig oder notwendig. In vielen Situationen stellen präventive Maßnahmen oder eine schonende Umsiedlung die fachlich und rechtlich richtige Lösung dar.

Da zahlreiche Wespenarten unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes stehen, unterliegt der Umgang mit ihnen klaren gesetzlichen Vorgaben. Eine eigenmächtige Beseitigung von Wespennestern kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Deutsche Wespe

Wespen

Wespen gehören in Deutschland zur heimischen Tierwelt und erfüllen wichtige ökologische Aufgaben, etwa bei der Bestäubung und der Regulierung anderer Insektenpopulationen. Dennoch können sie – insbesondere in der Nähe von Wohnhäusern, gastronomischen Betrieben oder Firmen – zu einer ernstzunehmenden Gefahr werden. Eine Gesundheitsgefährdung liegt vor allem dann vor, wenn sich ein Wespennest in unmittelbarer Nähe von Kindern, Allergikern oder Senioren befindet oder wenn es wiederholt zu aggressivem Verhalten und Stichen kommt. In solchen Fällen ist eine fachgerechte Bekämpfung oder Umsiedlung durch einen professionellen Schädlingsbekämpfer gerechtfertigt. Zu beachten ist, dass viele Wespenarten, insbesondere Hornissen und Hummeln, unter besonderem Artenschutz stehen und nicht ohne behördliche Genehmigung entfernt oder bekämpft werden dürfen. Deshalb prüfen unsere Schädlingsbekämpfer vor jeder Maßnahme sorgfältig, um welche Art es sich handelt und welche rechtlichen Vorgaben einzuhalten sind. Eigenmächtige Maßnahmen wie das Zerstören von Nestern oder der Einsatz von Spray können gefährlich sein und sind oft gesetzlich verboten. Eine professionelle Schädlingsbekämpfung sorgt nicht nur für Ihre Sicherheit, sondern auch dafür, dass alle Maßnahmen tierschutz- und rechtskonform durchgeführt werden.

Hornissen

Hornissen gehören in Deutschland zur heimischen Tierwelt und stehen unter besonderem Schutz. Sie sind deutlich größer als Wespen, jedoch weniger aggressiv, als ihr Ruf vermuten lässt, und stechen in der Regel nur bei unmittelbarer Bedrohung ihres Nestes. Hornissen spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem, da sie große Mengen anderer Insekten wie Fliegen, Mücken und auch Wespen erbeuten und so zur natürlichen Regulierung beitragen. Trotz ihrer Nützlichkeit kann von einem Hornissennest eine Gefahr ausgehen, insbesondere wenn es sich in unmittelbarer Nähe von Wohnräumen, Eingängen, Kindergärten, Schulen oder bei allergiegefährdeten Personen befindet. In solchen Fällen ist eine fachliche Beurteilung zwingend erforderlich. Da Hornissen nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind, ist eine Bekämpfung oder Umsiedlung nur mit einer behördlichen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung zulässig. Unsere geschulten Schädlingsbekämpfer prüfen vor Ort genau, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, um welche Art es sich handelt und welche Maßnahmen rechtlich erlaubt und fachlich sinnvoll sind. Eigenständige Bekämpfungsversuche sind nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar. Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten und sorgen – falls erforderlich – für eine professionelle, gesetzeskonforme Umsiedlung oder Betreuung des Hornissennestes, stets mit dem Ziel, Mensch und Tier zu schützen.








Wespennest




Wespennest

Wespen- & Hornissennester

Wespen:

  • Dachböden: Sehr beliebt, vor allem wenn sie ungenutzt und ruhig sind.
  • Rollladenkästen: Hohlräume sind ideal zum Nisten.
  • Hohlräume in Wänden oder Zwischendecken: Zugang oft durch kleine Ritzen.
  • Schuppen, Garagen, Abstellräume: Besonders wenn wenig Störungen vorhanden sind.
  • Unter Dachvorsprüngen: Offene Nester manchmal sichtbar.


Hornissen:

  • Dachböden oder Dachkonstruktionen: In seltenen Fällen, da sie große Nester bauen.
  • Schuppen oder Gartenhäuser: Wenn ruhig und ungestört.
  • Hohlräume in Bäumen oder Holz: Meistens natürlich, an Gebäuden eher selten.

Bekämpfungsmaßnahmen bei Wespen & Hornissen


Wespen und Hornissen sind wichtige Nutzinsekten, können jedoch bei Nestern in unmittelbarer Nähe von Menschen eine ernsthafte Gefahr darstellen – insbesondere für Allergiker, Kinder und Haustiere. Unsere Maßnahmen erfolgen daher sachkundig, gesetzeskonform und situationsabhängig.


1. Artbestimmung & Gefahreneinschätzung

Vor jeder Maßnahme erfolgt eine fachgerechte Bestimmung der Wespen- oder Hornissenart.
Dies ist entscheidend, da viele Arten
unter besonderem Naturschutz stehen.

Dabei prüfen wir:

  • Art (z. B. Deutsche Wespe, Gemeine Wespe, Hornisse)
  • Nestgröße & Entwicklungsstadium
  • Neststandort (Wohnraum, Betriebsgelände, öffentlich zugänglicher Bereich)
  • Gefährdungspotenzial für Menschen

👉 Nicht jede Wespe darf bekämpft werden.


2. Beratung & vorbeugende Maßnahmen

In vielen Fällen ist keine Bekämpfung notwendig. Wir beraten Sie zu:

  • Verhaltensregeln im Umgang mit Wespen
  • Absicherung von Speisen & Getränken
  • Abschirmung gefährdeter Bereiche
  • Vorbeugung gegen Neubauten (z. B. an Rollladenkästen, Dachbereichen)

Ziel ist immer eine konfliktfreie Koexistenz, sofern möglich.


3. Umsiedlung (bevorzugte Maßnahme)

Bei geschützten Arten – insbesondere der Europäischen Hornisse (Vespa crabro) – ist die Umsiedlung die gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme.

Ablauf der Umsiedlung:

  • Fachgerechtes Einfangen des kompletten Volkes inkl. Königin
  • Sicherer Transport
  • Wiederansiedlung an einem geeigneten, naturnahen Standort
  • Stressminimierung für die Tiere

✅ Schonend
✅ Umweltgerecht
✅ Gesetzeskonform


4. Bekämpfung (nur bei triftigem Grund)

Eine Bekämpfung kommt ausschließlich infrage, wenn:

  • eine akute Gefahr besteht (z. B. Allergiker im Haushalt)
  • der Neststandort eine Umsiedlung unmöglich macht
  • es sich um nicht besonders geschützte Arten handelt
    (z. B. Deutsche oder Gemeine Wespe)

Unsere Vorgehensweise:

  • Einsatz zugelassener, geprüfter Präparate
  • Anwendung ausschließlich durch geschultes Fachpersonal
  • Minimierung von Risiken für Menschen, Haustiere & Umwelt
  • Keine pauschale oder unnötige Vernichtung

5. Asiatische Hornisse (Vespa velutina)

Die Asiatische Hornisse ist eine invasive Art und stellt eine Gefahr für heimische Insekten, insbesondere Honigbienen, dar.

  • Nester sind meldepflichtig
  • Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit Behörden
  • Entfernung ausschließlich durch Fachbetriebe

6. Rechtliche Hinweise

  • Wespen & Hornissen unterliegen dem Bundesnaturschutzgesetz
  • Eigenmächtige Zerstörung von Nestern ist strafbar
  • Wir übernehmen für Sie die rechtssichere Abwicklung, inklusive Genehmigungen, falls erforderlich



Unser Grundsatz:

So viel Schutz wie möglich – so wenig Eingriff wie nötig.


  • Deutsche Wespe (Vespula germanica)

    • Merkmale: Schwarz-gelb gestreifter Körper; Arbeiterinnen ca. 12–16 mm, Königin bis ca. 20 mm. Auf dem Kopfschild meist 1–3 schwarze Punkte oder ein kurzer Strich. 
    • Verhalten / Lebensweise: Soziale Art mit Nestern unter der Erde oder in Gebäuden (z. B. Dachböden, Rollladenkästen). 
    • Nahrung: Allesfresser – Jagd auf Insekten für Brut, selbst ernährt sie sich von Zucker/Obst und menschlichem Essen. Besonders im Spätsommer/Herbst sehr lästig, da Nahrungssuche zunimmt. 
    • Schadpotenzial: Baut große Staaten (mehrere tausend Tiere), kann Nestplätze an Gebäuden wählen. Stiche mehrfach möglich, besonders bei Neststörungen.
  • Gemeine Wespe (Vespula vulgaris)

    • Merkmale: Ähnlich der Deutschen Wespe, aber mit breitem schwarzen Anker- oder Keilstreifen auf der Stirn.
    • Verhalten / Lebensweise: Baut meist Erdnester (z. B. in Mäusegängen), aber auch in Gebäuden. Ernährung und Verhalten ähnlich der Deutschen Wespe (Protein für Brut, Zucker für Arbeiterinnen)
    • Schadpotenzial: Eines der häufigsten Probleme für Menschen, weil sie beim Essen und Trinken stören und Aggressionen zeigen, wenn Nahrung knapp wird.
  • Hornisse (Vespa crabro) – geschützt

    • Merkmale: Größte heimische Wespenart; Königin bis 35 mm; charakteristische rötlich-gelbe Färbung (keine typischen schwarzen Stirnstreifen wie bei Wespen).
    • Verhalten / Lebensweise: Bildet große soziale Kolonien mit mehreren Hundert bis über 1 000 Individuen. Ernährung: Jagd auf Insekten, aber auch Fallobst, Nektar und Pflanzensäfte. Weniger lästig als Wespen – nur verteidigungsbereit nahe Nestern.
    • Rechtliche Bedeutung: Streng geschützt in Deutschland; Entfernung bzw. Bekämpfung nur mit Genehmigung.
    • Schadpotenzial: Für Menschen nicht aggressiver als andere Wespen, aber bei Neststörungen verteidigt sie massiv.
  • Asiatische Hornisse – (Vespa velutina - invasiv)

    • Merkmale: Kleinere Hornisse mit dunklem Körper und gelben Beinen, deutlich anders als heimische Art.
    • Status: In Deutschland invasiv, verbreitet sich seit einigen Jahren vereinzelt (besonders West- und Südwestdeutschland).
    • Verhalten / Risiken: Bildet große Kolonien; ernährt sich opportunistisch von Insekten, darunter Bienenvölker – Bienenstock-Schädling.
    • Schadpotenzial & Bekämpfung: Hohe Bedeutung für Schädlingsbekämpfung und Naturschutz, da sie Bienen gefährden kann. Meldepflicht an Behörden und häufig Entfernung durch Profis.