Ratten & Mäuse


Ratten und Mäuse zählen zu den häufigsten und zugleich gefährlichsten Hygieneschädlingen in Gebäuden, Betrieben und Privathaushalten. Sie verursachen nicht nur erhebliche Materialschäden durch Nagen an Kabeln, Dämmungen oder Vorräten, sondern stellen auch ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko dar – durch Kot, Urin und die Übertragung von Krankheitserregern.

Wir bieten Ihnen eine fachgerechte und gesetzeskonforme Bekämpfung von Ratten und Mäusen, abgestimmt auf die jeweilige Befallssituation.


Dabei arbeiten wir nach dem Prinzip des integrierten

Schädlingsmanagements (IPM):

✔ Sichtkontrolle und Befallsanalyse
✔ Monitoring und gezielte Überwachung
✔ Effektive Bekämpfungsmaßnahmen
✔ Prävention und dauerhafte Absicherung

✔ Online Dokumentation


Unser Ziel ist nicht nur die schnelle Beseitigung des Befalls, sondern vor allem eine nachhaltige Lösung, um Neubefall dauerhaft zu verhindern – besonders in sensiblen Bereichen wie Gewerbehallen, Lagerflächen, Gastronomie oder Lebensmittelbetrieben.

Verlassen Sie sich auf diskrete, professionelle Schädlingsbekämpfung mit dokumentierter Qualität und langfristigem Schutz.

Maus
Ratte
Kotspuren von Ratten oder Mäuse
Schmauchspuren von Ratten oder Mäuse

1. Schritt

Zu Beginn führen wir eine umfassende Sichtkontrolle aller befallsrelevanten Bereiche durch.
Diese Erstaufnahme ist gesetzlich erforderlich, da nach der EU-Biozid-Verordnung (EU Nr. 528/2012) Biozidprodukte nur eingesetzt werden dürfen, wenn ein tatsächlicher Schädlingsbefall eindeutig nachgewiesen ist. Eine Bekämpfung „auf Verdacht“ ist unzulässig.


Kontrolliert werden insbesondere:

  • Küchenbereiche, Vorratsräume und Abstellkammern
  • Keller, Dachböden, Garagen und Nebenräume
  • Fußleisten, Hohlräume, Zwischendecken und Schächte
  • Durchführungen von Rohren und Kabeln
  • Türen, Fensteranschlüsse und mögliche Eintrittsstellen
  • Müllbereiche und angrenzende Außenflächen


Dabei achten wir auf typische Befallsanzeichen wie:

  • lebende oder tote Tiere
  • Kotspuren (Mäusekot klein, Rattenkot größer und spindelförmig)
  • Nagespuren an Verpackungen, Holz oder Kabeln
  • Laufwege und Schmierspuren entlang von Wänden
  • Nester aus Papier, Dämmmaterial oder Textilien
  • Geräusche in Hohlräumen oder Zwischendecken


Ziel der Sichtkontrolle ist:

  • die eindeutige Bestätigung eines Ratten- oder Mäusebefalls
  • die Ermittlung der Hauptverstecke und Laufwege
  • die Lokalisierung möglicher Eintrittsstellen
  • die Eingrenzung der betroffenen Bereiche
  • die Vermeidung unnötiger oder falscher Maßnahmen


Einschätzung der Befallssituation

Auf Basis der Sichtkontrolle erfolgt die fachliche Bewertung des Befalls.
Diese Einschätzung ist notwendig, um die Maßnahmen verhältnismäßig, wirksam und gesetzeskonform festzulegen, wie es das Chemikaliengesetz (ChemG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorschreiben.


Bewertet werden:

  • Befallsstärke (Einzelspuren, beginnender Befall, massiver Befall)
  • räumliche Ausbreitung (ein Bereich oder mehrere Gebäudeteile)
  • Dauer des Befalls (frisch oder bereits länger bestehend)
  • Verschleppungs- und Gesundheitsrisiken innerhalb des Gebäudes


Diese Einschätzung ist entscheidend, um zu klären:

  • ob bauliche Abdichtungen notwendig sind
  • ob eine Kombination mehrerer Verfahren erforderlich ist
  • ob und in welchem Umfang Rodentizide (Biozide) überhaupt eingesetzt werden dürfen & in welchen Umfang ein Monitoring gemacht werden muss

2. Schritt

Nach der Sichtkontrolle erfolgt ein systematisches Monitoring, um die Befallssituation objektiv zu überprüfen und die Aktivität von Ratten oder Mäusen zuverlässig zu dokumentieren.


Monitoring ist ein wesentlicher Bestandteil des integrierten Schädlingsmanagements (IPM) und dient dazu, Maßnahmen gezielt, verhältnismäßig und gesetzeskonform einzusetzen. Der Einsatz von Rodentiziden darf nur erfolgen, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen und der Befall eindeutig bestätigt ist.


Monitoringmaßnahmen umfassen insbesondere:

  • Aufstellen von Köderstationen ohne Wirkstoff (Kontrollköder)
  • Einsatz von mechanischen Kontrollfallen zur Aktivitätsprüfung
  • Verwendung von Tracking-Pulvern oder Indikatorflächen
  • Kontrolle von Laufwegen und Fraßstellen
  • Dokumentation von Kotspuren und neuen Nageschäden


Kontrolliert wird dabei:

  • ob aktuell Nageraktivität besteht
  • Intensität und Häufigkeit der Bewegung im Objekt
  • Hauptlaufwege und Rückzugsorte
  • mögliche Eintritts- und Verschleppungsstellen
  • Entwicklung des Befalls im zeitlichen Verlauf


Ziel des Monitorings ist:

  • die eindeutige Bestätigung aktiver Ratten- oder Mäusepopulationen
  • die exakte Lokalisierung der Befallsherde
  • die Vorbereitung gezielter Bekämpfungsmaßnahmen
  • die Minimierung unnötiger Biozid-Einsätze
  • die Sicherstellung einer nachhaltigen und kontrollierten Vorgehensweise


Bewertung nach der Monitoringphase


Nach Abschluss der Monitoringkontrollen erfolgt die fachliche Auswertung, um festzulegen:

  • ob eine Bekämpfung notwendig ist
  • welche Methode am geeignetsten ist (bauliche Maßnahmen, Biozid)
  • wie umfangreich die Maßnahmen angesetzt werden müssen
  • ob ein dauerhaftes Kontrollsystem sinnvoll ist (z.B. in Gewerbeobjekten)

3. Schritt

Nach abgeschlossener Sichtkontrolle und Monitoringphase erfolgt die fachgerechte Bekämpfung von Ratten und Mäusen.
Dabei werden die Maßnahmen auf Grundlage der Befallsbewertung gezielt und verhältnismäßig umgesetzt.

Der Einsatz von Rodentiziden (Biozidprodukten) unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben und darf ausschließlich erfolgen, wenn ein aktiver Befall nachgewiesen ist und andere Maßnahmen nicht ausreichend sind. Dies entspricht den Anforderungen der EU-Biozid-Verordnung (EU Nr. 528/2012) sowie den Vorgaben des Chemikaliengesetzes (ChemG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).


Bekämpfungsmaßnahmen umfassen insbesondere:

  • Aufstellen von gesicherten Köderstationen gemäß TRGS-Vorgaben (Ist in Schritt 2 umgesetzt worden)
  • Anwendung zugelassener Rodentizide nur durch sachkundige Fachkräfte
  • Platzierung entlang der festgestellten Laufwege und Hauptverstecke
  • Kombination mit baulichen Sofortmaßnahmen zur Eindämmung


Dabei wird besonders berücksichtigt:

  • Schutz von Mitarbeitern, Kunden und Haustieren
  • sichere und manipulationsgeschützte Stationen (Wandmontage möglich oder verankern)
  • Dokumentationspflichten im gewerblichen Bereich
  • Minimierung von Umwelt- und Sekundärvergiftungsrisiken
  • Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen


Ziel der Bekämpfung ist:

  • die schnelle Reduktion der Nagerpopulation
  • die Unterbrechung von Laufwegen und Brutplätzen
  • die Vermeidung weiterer Kontaminationen (Kot, Urin, Fraßschäden)
  • der nachhaltige Schutz von Gebäuden, Waren und Hygienebereichen
  • die Grundlage für eine dauerhafte Prävention


Nachkontrolle und Erfolgssicherung

Nach Umsetzung der Bekämpfung erfolgt eine regelmäßige Kontrolle der Maßnahmen, um:

  • den Bekämpfungserfolg zu bewerten
  • Köderverbrauch oder Fangzahlen zu dokumentieren
  • Nachjustierungen vorzunehmen
  • einen erneuten Befall frühzeitig zu verhindern


Gerade in Gewerbeobjekten ist häufig ein dauerhaftes Monitoring- und Wartungssystem erforderlich & ein muss.

4. Schritt

Nach erfolgreicher Bekämpfung ist es entscheidend, den erneuten Befall durch Ratten oder Mäuse dauerhaft zu verhindern.
Daher folgt im Anschluss die Umsetzung von
Präventions- und Sicherungsmaßnahmen, um das Objekt langfristig nagersicher zu machen.


Dieser Schritt ist ein zentraler Bestandteil des integrierten Schädlingsmanagements (IPM) und entspricht den Anforderungen der EU-Biozid-Verordnung (EU Nr. 528/2012), da Biozide nicht als Dauerlösung eingesetzt werden dürfen, wenn bauliche oder organisatorische Maßnahmen möglich sind.


Präventionsmaßnahmen umfassen insbesondere:

  • Abdichtung von Eintrittsstellen
    (z. B. Spalten, Rohrdurchführungen, Tore, Lüftungsschächte)
  • Bauliche Nagerschutzmaßnahmen
    wie Gitter, Bürstendichtungen oder Metallabschottungen
  • Verbesserung der Hygienebedingungen
    (Reduktion von Nahrungsquellen und Versteckmöglichkeiten)
  • Optimierung der Lagerhaltung
    z. B. Abstand von Waren zu Wänden und Böden
  • Einrichtung eines dauerhaften Kontroll- und Monitoringsystems
    besonders wichtig in Gewerbe, Lebensmittelbetrieben und Logistik


Ziel dieses Schrittes ist:

  • die dauerhafte Vermeidung eines Neubefalls
  • der Schutz von Gebäuden, Waren und technischen Anlagen
  • die Reduktion gesundheitlicher Risiken durch Kot, Urin und Krankheitserreger
  • die langfristige Sicherstellung von Hygiene- und Auditstandards
  • die Minimierung zukünftiger Bekämpfungskosten


Langfristige Betreuung und Wartung

Gerade in Gewerbeobjekten empfiehlt sich eine regelmäßige Wartung im Rahmen eines Schädlingsmonitorings, um:

  • frühzeitig neue Aktivität zu erkennen
  • Maßnahmen nachzujustieren
  • Dokumentationspflichten (z. B. HACCP) zu erfüllen
  • dauerhafte Sicherheit im Objekt zu gewährleisten
  • Wanderrate "Rattus Norvegicus"

    Ratten & Mäuse
    • Synonyme: Braune Ratte, Großratte
    • Morphologie: 20–25 cm Körperlänge, Schwanz 18–22 cm, stämmiger Körperbau, kräftige Kiefer
    • Fellfarbe: Braun bis graubraun mit heller Bauchseite
    • Verhalten: Nachtaktiv, bodenorientiert. Sehr gute Schwimmfähigkeit; kann längere Strecken in Kanälen zurücklegen. Sehr neugierig, zeigt ausgeprägtes Nagen und Erforschungsverhalten
    • Lebensräume: Keller, Industrieanlagen, Kanäle, Lagerhallen; bevorzugt feuchte, geschützte Bereiche in Bodennähe
    • Schädlingsrelevanz: Nagen an Kabeln, Holz, Dämmmaterialien und Lebensmitteln
    • Kontamination durch Kot, Urin und Parasiten
    • Krankheitsüberträger: Leptospirose, Salmonellose, Hantaviren
    • Fortpflanzung: 4–6 Würfe/Jahr, 6–12 Junge, sehr schnelle Populationsentwicklung bei optimalen Bedingungen
  • Hausratte "Rattus Rattus"

    Wanderratte
    • Synonyme: Schwarze Ratte, Dachratte
    • Morphologie: 16–22 cm Körperlänge, Schwanz länger als Körper, schlanker, wendiger Körper
    • Fellfarbe: Schwarz bis dunkelgrau
    • Verhalten: Exzellente Kletterfähigkeit, lebt oft in Dachböden und oberen Gebäudebereichen. Nachtaktiv, sehr vorsichtig bei neuen Gegenständen (Neophobie)
    • Lebensräume: Dachböden, Speicher, Scheunen, selten Kanalisation
    • Schädlingsrelevanz: Nagen an Lebensmitteln, Holz, Kabeln. Überträger von Krankheiten wie Leptospirose, Salmonellose, Fleckfieber
    • Fortpflanzung: 3–5 Würfe/Jahr, 5–9 Junge
  • Hausmaus (Mus Musculus)

    Hausmaus
    • Morphologie: 6–10 cm Körperlänge, Schwanz gleich lang wie Körper, schlank
    • Fellfarbe: Graubraun, heller Bauch
    • Verhalten: Nachtaktiv, sehr neugierig, kletterfähig, schnelle Erkundung von Gebäuden. Kann durch Gänge und kleine Öffnungen Häuser vollständig besiedeln
    • Lebensräume: Wohnungen, Häuser, Lagerhallen, landwirtschaftliche Gebäude
    • Schädlingsrelevanz: Kontamination von Lebensmitteln und Lagerbeständen. Nagen an Kabeln, Verpackungen, Holz
    • Krankheitsüberträger: Salmonellose, Hantavirus
    • Fortpflanzung: 5–10 Würfe/Jahr, 3–12 Junge
  • Feldmaus / Wühlmaus (Microtus arvalis)

    Feldmaus
    • Morphologie: 8–12 cm Körperlänge, Schwanz 3–5 cm, stämmig
    • Fellfarbe: Braun bis graubraun
    • Verhalten: Gräbt extensive Wühltunnel und unterirdische Nester. Aktiv tagsüber und nachts
    • Lebensräume: Felder, Wiesen, Gärten, Obstplantagen
    • Schädlingsrelevanz: Fraßschäden an Feldfrüchten, Wurzeln, Jungbäumen
    • Bei Massenvermehrung massive wirtschaftliche Schäden
    • Fortpflanzung: 3–5 Würfe/Jahr, 3–8 Junge
  • Waldmaus / Waldfeldmaus (Apodemus sylvaticus)

    Spitzmaus
    • Morphologie: 9–12 cm Körperlänge, Schwanz 10–12 cm, schlank
    • Fellfarbe: Rotbraun, heller Bauch
    • Verhalten: Nachtaktiv, gute Kletterer, Fluchtdistanz größer als Hausmaus. Gelegentlich Eindringling in Gebäude, wenn Nahrung knapp ist
    • Lebensräume: Gärten, Waldränder, Hecken
    • Schädlingsrelevanz: Selten relevante Schäden in Gebäuden, kann Lebensmittel kontaminieren
    • Fortpflanzung: 2–4 Würfe/Jahr, 3–7 Junge